Lieferschwellen für die USt-Registrierung in der EU

Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der jährlichen Lieferschwellen für die USt-Registrierung im Jahr 2020 für gebietsansässige Unternehmen in den 27 EU-Mitgliedstaaten sowie in Norwegen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich.

Für nicht gebietsansässige Unternehmen gilt eine Registrierungsschwelle von Null

Im Allgemeinen gilt für nicht gebietsansässige Unternehmen (keine Betriebsstätte), die sich in einem anderen EU-Staat für USt-Zwecke registrieren lassen müssen, eine Registrierungsschwelle von Null. Eine wichtige Ausnahme von dieser Regel gilt für E-Commerce-Verkäufer an Verbraucher, für die es spezielle USt-Lieferschwellen für Fernabsatzgeschäfte in der EU gibt.


Lieferschwellen für die USt-Registrierung

Land

USt-Schwellenwert 
Österreich35.000 EUR 
Belgien25.000 EUR 
BulgarienNull 
Kroatien300.000 HRK 
Zypern15.600 EUR 
Tschechische Republik1 Million CZK 
Dänemark50.000 DKK 
Estland40.000 EUR 
Finnland10.000 EUR 
FrankreichWaren 82.800 EUR; Dienstleistungen 33.200 EUR 
Deutschland22.000 EUR 
Griechenland10.000 EUR 
Ungarn8 Millionen HUF 
IrlandWaren 75.000 EUR; Dienstleistungen 37.500 EUR 
Italien65.000 EUR 
Lettland40.000 EUR 
Litauen45.000 EUR 
Luxemburg30.000 EUR 
Malta35.000 EUR, 24.000 EUR bzw. 14.000 EUR 
NiederlandeNull 
Norwegen (nicht-EU)50.000 NOK 
Polen200.000 PLN 
Portugal12.500 EUR 
Rumänien220.000 ROL  
Slowakei49.790 EUR 
Slowenien50.000 EUR 
SpanienNull 
Schweden30.000 SEK 
Schweiz (nicht-EU)100.000 CHF 
Vereinigtes Königreich (nicht-EU)85.000 GBP  

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