Thailand - demnächst UST auf digitale Dienstleistungen
- Jul 15, 2020 | Richard Asquith
Das thailändische Kabinett hat am 9. Juni einen Gesetzesentwurf zur Erhebung einer 7 % UST auf digitale und elektronische Dienstleistungen, die von nicht in Thailand ansässigen Anbietern für lokale Verbraucher erbracht werden, verabschiedet. Der Gesetzentwurf wird nun dem Parlament vorgelegt. Die Maßnahme wird zur Mittelbeschaffung für die Finanzierung zusätzlicher Ausgaben während der COVID-19-Krise beschleunigt.
Die Maßnahme könnte dem Finanzministerium 3b Baht (über 100 Mio. Euro) einbringen. Sie betrifft u.a. Dienste wie Streaming oder das Herunterladen von Medien und Apps, aber auch Werbedienste auf sozialen Plattformen. Es wird für die UST-Registrierung einen Schwellenwert von 1,8 Millionen Baht (über 60.000 Euro) pro Jahr geben.
Diese Maßnahme folgt ähnlichen Ankündigungen, die kürzlich von der Philippinen und Indonesien, Mexiko sowie Chile verlauten, wo dieselben Grundlagen für
Verbrauchssteuern angewendet werden, die für nicht im jeweiligen Land ansässige Unternehmen gelten sollen. Lesen Sie dazu auch die Zusammenfassung zur globalen UST auf elektronische Dienstleistungen von Avalara (verlinkte Seite in Englisch).