Frankreich: E-Rechnungen für B2B-Verkäufe, E-Aufzeichnung für B2C-Verkäufe

  • Apr 9, 2021 | Richard Asquith

Frankreich treibt die Einführung der B2B-E-Rechnungen und B2C-E-Aufzeichnungen für das Jahr 2023 weiter voran. Frankreich wird dabei dem mexikanischen Modell mit staatlich zertifizierten Vertretern folgen, um Live-Rechnungen für digitale Signaturen vor der Ausgabe an Kunden einzureichen. Das italienische SdI-Modell der direkten Berichterstattung an die Steuerbehörden hat Frankreich im Zuge dessen abgelehnt.

Mit dieser Entscheidung, dem italienischen System nicht zu folgen, werden Unternehmen in ganz Europa mit Herausforderungen konfrontiert, da sie unterschiedliche Anforderungen erfüllen müssen. Darüber hinaus werden die Bestrebungen der Europäischen Kommission nach einem einheitlichen System in Frage gestellt.

Laut Direction Générale des Finances Publiques basiert das französische System auf dem Portal Chorus Pro, das die aktuellen Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich unterstützt. Frankreich stellt seit dem Jahr 2017 B2G-Transaktionen schrittweise auf elektronische Rechnungen um.

Steuerzahler müssen Rechnungen an ihren Plateforme Privée Certifiée, den ernannten Agenten für elektronische Rechnungen, schicken. Diese werden dann an die Steuerbehörden weitergeleitet, die diese wiederum an den Kunden ausstellen. Zusätzlich zu den Verkaufsrechnungen müssen die Steuerzahler weitere Umsatzsteuerdaten angeben, darunter:

  • Zahlungsstatus der Rechnung
  • Daten zu B2C-Transaktionen
  • Daten zu grenzüberschreitenden Transaktionen (innergemeinschaftliche Lieferungen und Exporte / Importe der EU)

Beides wird zeitlich wie folgt umgesetzt:

  • Januar 2023 - große Unternehmen
  • Januar 2024 - mittelständische Unternehmen
  • Januar 2025 - kleine Unternehmen

Wird ein Finanzvertreter in Frankreich benötigt?

Nicht-EU-Unternehmen, die in Frankreich verkaufen, müssen neben dem Abschluss der Umsatzsteuerregistrierung und der Steuererklärung einen Steuervertreter ernennen. Diese sind für die korrekte Einreichung der Mehrwertsteuer ihrer Nicht-EU-Kunden verantwortlich.

Avalara bietet einen Fiscal Representative Service als Teil seines internationalen VAT and GST Registration and Returns Service an.

Wird Hilfe bei der französischen Mehrwertsteuer benötigt?

Eine genaue Analyse der französischen Mehrwertsteuergesetzgebung ist der erste Schritt, um die Anforderungen an die Einhaltung der Mehrwertsteuer zu verstehen. Avalara bietet eine Reihe von Lösungen, die Unternehmen dabei unterstützen.


VP Global Indirect Tax
Richard Asquith
VP Global Indirect Tax Richard Asquith
Richard Asquith ist VP Global Indirect Tax bei Avalara und unterstützt Unternehmen dabei, ihre Compliance-Pflichten zu verstehen, während sie global wachsen. Sie können Richard unter richard.asquith@avalara.com kontaktieren. Er ist Teil unseres europäischen Führungsteams, das 2019 von der Publikation International Tax Review als Tax Technology Firm of the Year 2019 ausgezeichnet wurde. Richard absolvierte die Ausbildung als Wirtschaftsprüfer bei KPMG in Großbritannien und arbeitete anschließend in Ungarn, Russland und Frankreich für EY.