EU 2021: Vermittler für IOSS-Mehrwertsteuererklärung
- Mar 29, 2021 | Richard Asquith
Die EU wird mit dem E-Commerce-Mehrwertsteuerpaket die Mehrwertsteuer im E-Commerce zum 1. Juli 2021 reformieren. Damit wird eine neue EU-weite Import-Mehrwertsteuererklärung eingeführt, die sogenannte Import One-Stop-Shop (IOSS)-Mehrwertsteuererklärung. Verkäufern oder vermittelnden Marktplätzen wird somit ermöglicht, die am Verkaufsort berechnete Mehrwertsteuer auf Importlieferungen, die 150 € nicht überschreiten, als Fernabsatz zu melden. Nicht-EU-Unternehmen müssen einen in der EU-ansässigen Vermittler ernennen, wenn sie die IOSS-Mehrwertsteuererklärung verwenden wollen.
Die Entscheidung über die Auferlegung einer Bürgschaft seitens der Vermittler wird den Mitgliedsstaat überlassen, in dem dieser ansässig und registriert ist. Es wird erwartet, dass dies die Regeln des Landes, die auch für Fiskalvertreter gelten, widerspiegelt.
Rolle des IOSS-Vermittlers
Der Vermittler ist mitverantwortlich für die Einreichung der Steuererklärungen und die Zahlung der Mehrwertsteuer. Er sollte bei den Steuerbehörden des Landes, in dem er ansässig ist, registriert sein, um seine eindeutige Identifikationsnummer für die Zollabfertigung zu erhalten. Der Vermittler registriert auch die Namen aller Verkäufer beziehungsweise Marktplätze, die er vertritt, beim Finanzamt seines Heimatlandes und erhält im Gegenzug eine IOSS-Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer für jeden Verkäufer.
Avalara hilft Unternehmen dabei, Einzelheiten zu den Dienstleistungen des Vermittlers und anderer Fiskalvertreter zu verstehen.